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Gemarkungsgrenzstein zwischen Kiedrich und Erbach an einer alten Wegeführung (Erbacher Holzweg), die hier den Grenzverlauf markiert. Oben halbrunder roter Sandstein, wohl aus dem 18. Jh. stammend, auf der Kiedricher Seite Kiedricher Ortswappen Turm und KR, auf der Erbacher Seite Bach und EB.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |