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Aus der Straßenflucht zurückgesetztes, zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des späten 18. Jahrhunderts mit schmalerem Anbau zur Straße. Das nahezu komplett verschieferte Gebäude zeigt auf der Rückseite des breiteren Bauteils zweigeschossige Eck- und Bundständer mit zweistöckigem Zwischenständerwerk, das in einen Langriegel eingezapft ist. Ausgesteift wird das Fachwerk durch dreiviertel hohe Streben, die im Obergeschoss mit gegenläufigen Fußbändern versehen sind. Je ein übergiebeltes Zwerchhaus mit Krüppelwalm und mehrere Giebelgauben bekrönen beidseitig das mit einem Halbwalm versehene Satteldach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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