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Zweigeschossiger Villenbau des ausgehenden Jugendstils mit einer hervorragenden Erkerausbildung zur Altenburger Straße und zur Wallgasse. Besonders markant sind die Fensterausbildungen, die als große, halbkreisförmig geschlossene Öffnungen in die Wand geschnitten sind oder als Gruppen von kleinformatigen hochrechteckigen Fenstern angeordnet wurden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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