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Das ehem. Verwaltungsgebäude der Tuchfabrik Bartholomäus & Gleim wurde um 1900 auf dem Werksgelände errichtet. Der traufständige Backsteinbau weist eine strenge Fassadengliederung der Hauptfront auf, wobei rote Pilaster und Gesimse die gelben Backsteinflächen untergliedern. Grünglasierte Formsteine als Fensterbänke tragen ebenso zur Gestaltung bei wie Fenstergitter im Erdgeschoss und die bauzeitlichen Galgenfenster.
Der Bau ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis der Eschweger Textilindustrie sowie aus künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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