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Dem Haus Frankfurter Straße 3 vergleichbares Einfamilienhaus. Wohl um 1900 in differenzierter Backsteingestaltung errichtet. Eingeschossig mit Satteldach, vierachsig, zur Straße zweiachsiges Zwerchhaus. Auffallend das malerische Spiel mit den Farben des Backsteins, wobei u.a. die Kanten und die Umrahmungen der Fenster in einem helleren Gelbton gegenüber dem erdigen Braun abgesetzt sind. Zusätzlich an den Kanten rote Steine, ebenfalls in Rot die Fensterbänke. Das Wohnhaus ist von baugeschichtlicher und baukünstlerischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |