Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jhs. in der Ortsmitte. Über zweizonigem, quadratischem Grundriss erhebt sich der ungestörte Bau auf hohem Massivsockel mit seitlicher Erschließung über eine Freitreppe. Fachwerk teilweise verputzt. Die dem Dorfplatz zugewandte Giebelseite mit originaler Fensterstellung ist in ortsüblicher Weise vollständig mit Schiefer verkleidet, die zurückliegende jüngere Scheune ebenfalls verschiefert. Ein kleines davorgestelltes Nebengebäude aus Fachwerk auf Bruchsteinsockel zeigt giebelseitig eine ortstypische Diagonalverbretterung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |