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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jhs. mit seitlicher Treppe zum hochgelegenen Erdgeschoss wie bei Nr. 9, jedoch dreizoniges Gebäude auf Rechteckgrundriss. Traufseite verputzt, mit geringer Geschossvorkragung. Durch die gleichartige Schieferverkleidung der benachbarten Giebelfassaden ergibt sich eine gute Ensemblewirkung. Auch hier war früher ein kleineres Nebengebõude mit diagonaler Brettschalung an der Giebelseite wie bei Nr. 9 seitlich vorgelagert. Die ehemalige Scheune wurde durch einen Neubau ersetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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