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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus in der Ortsmitte. Fassade verputzt, Giebel und Satteldach verschiefert. Obergeschoss vorkragend. An der nördlichen, ursprünglich wohl freistehenden, jetzt durch Nachbargebäude Nr. 3 weitgehend verdeckten Traufseite ist die profilierte Obergeschoss-Schwelle zu sehen und lässt den Schluss auf qualitätvolles barockes Zierfachwerk des frühen 18. Jhs. zu. An das zweizonige Gebäude schließt rückwärtig eine jüngere Scheune an. Bestandteil des Ensembles im alten Ortskern; Fachwerk wahrscheinlich von baukünstlerischem Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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