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Kleines zweizoniges Fachwerkhaus des 18. Jhs. am Aufgang zur Kirche. Die ehemals an der Südseite leicht versetzt anschließende Scheune ist nicht erhalten. Wohngebäude auf hohem Untergeschoss, ganz verputzt, mit geringem traufseitigem Geschossvorsprung und wenig gestörter Fassade. Wichtiger städtebaulicher Bestandteil des Kirchweges. Eine reizvolle Wirkung ergibt sich durch die Höhenstaffelung der benachbarten Gebäude Nr. 6 und 8.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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