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Nördlich an Nr. 6 angebautes, aufgrund der Hanglage 1/2-geschossig versetztes kleines Fachwerkwohnhaus des 18. Jhs. Stellung und Proportionen entsprechen Nr. 6, jedoch handelt es sich hier nur um einen einzonigen Bau. Dahinter jüngere Scheune mit Giebelfachwerk. Die in einer Flucht stehenden Gebäude Nr. 6-10 ergeben eine geschlossene Traufenzeile, die als räumliche Fassung des Aufgangs zur Kirche wirken, auch wenn jetzt die Fassaden (nach modernen Veränderungen bei Nr. 10) nicht mehr einheitlich behandelt sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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