Hallgartener Platz 1
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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Hallgarten
  • Hallgartener Platz 1
Flur: 9
Flurstück: 228

1682 Besitz der Familie Stettler, seit 1707 Wohnhaus der Mainzer Kaufmannsfamilie Hardy, die auch in der Bingergass (Niederwaldstraße) begütert war. Ehemaliges Weingut in exponierter Lage am südlichen Ortsrand, weitin sichtbar über den Weinbergen. Nach Inschrift auf dem (erneuerten) Keilstein des Torbogens 1710 erbaut. Die zwei Hausmarken „EH" (Edmund Hardy), „AMH" (Anna Maria Hardy) und neuere Initialen „EE" (Eduard Engelmann) nennen Bauherren und Besitzer. Um eine durch eine schiefergedeckte Mauer mit rundbogiger Einfahrt abgeschlossene kleine Hoffläche gruppieren sich dreiseitig Wohnhaus und Nebengebäude in rechtwinkliger Anordnung. Bauten aus Mauerwerk und verputztem Fachwerk mit schiefergedeckten Walmdächern. Die nach Süden orientierte Schmalseite des Wohnhauses zeigt drei Fensterachsen; nach Westen moderner Anbau. Im Inneren zwei Wohnräume mit Ausstattung um 1900 (Holzvertäfelung, Stuck). Wesentlicher Bestandteil der Hallgartener Ortsansicht.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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