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Hofreite mit giebelständigem, verputztem Fachwerkwohnhaus des 18. Jhs. Das in Inv. 1965 als „recht ansehnlich" beschriebene Gebäude mit Krüppelwalmdach zeigt sich heute nach Verlust einiger Merkmale („verschieferter Giebel, verschiefertes Satteldach, ursprünglicher Schornsteinaufsatz, gequaderte Hofeinfahrt") zwar verändert, jedoch als platzbildprägender Baukörper in der Grundsubstanz erhalten. Hauptgebäude, überdachtes Hoftor und Wirtschaftsbau bilden eine Einheit und sind Teil der geschlossenen Bauzeile. Nach Inv. 1965 im Inneren des Wohnhauses eine Treppe mit gesägten Balustern aus der Erbauungszeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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