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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Hallgarten
  • Hallgartener Platz 4
Flur: 7
Flurstück: 3

Hofreite mit giebelständigem, verputztem Fachwerkwohnhaus des 18. Jhs. Das in Inv. 1965 als „recht ansehnlich" beschriebene Gebäude mit Krüppelwalmdach zeigt sich heute nach Verlust einiger Merkmale („verschieferter Giebel, verschiefertes Satteldach, ursprünglicher Schornsteinaufsatz, gequaderte Hofeinfahrt") zwar verändert, jedoch als platzbildprägender Baukörper in der Grundsubstanz erhalten. Hauptgebäude, überdachtes Hoftor und Wirtschaftsbau bilden eine Einheit und sind Teil der geschlossenen Bauzeile. Nach Inv. 1965 im Inneren des Wohnhauses eine Treppe mit gesägten Balustern aus der Erbauungszeit.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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