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Wohnhaus, wohl ehemals zum Weingut Horz gehörig. Giebelständiger, langgestreckter Fachwerkbau des 18. Jhs. mit Krüppelwalmdach, ursprünglich ganz verputzt. Das nachträglich in die Schwelle eingeschnitzte Datum 1660 könnte sich auf einen Vorgängerbau beziehen. Windfang kurz nach 1900, holzgeschnitzt mit Spruchinschrift, handwerklich qualitätvolle Jugendstilarbeit einschließlich der geschmiedeten Türbeschläge.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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