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Obere Hälfte des Doppelhauses Nr. 4/6 in der leicht abfallenden Gasse. Massiver Traufenbau von 1771 (ehemalige Bezeichnung durch Maueranker). Fünf Fensterachsen, Ohrengewände aus Sandstein, rundbogige Einfahrt. Moderne Veränderungen: Entfernung des geschoßtrennenden Brettgesimses, profiliertes Traufgesims durch aufgesetztes Brett verdeckt, fehlende Fensterteilung und Klappläden, neue Gauben. Das barocke Wohnhaus bezieht eine besondere Wirkung durch die Symmetrie der beiden Haushälften.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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