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Untere Hälfte des Doppelhauses Nr. 4/6. Massiver Traufenbau wie Nr. 4. Von der Baujahresangabe in Mauerankern (1771 nach Inv. 1965) ist die 17 erhalten. Sechs Fensterachsen, Ohrengewände aus Sandstein, rundbogige Einfahrt. Hölzernes Tor mit Pforte, alter Türbeschlag. Gequaderte Ecklisenen, profiliertes Traufgesims. Im Obergeschoss verzierte Muschelnische für eine nicht mehr vorhandene Madonnen- oder Heiligenfigur. Im Inneren soll sich nach Inv. 1965 eine Treppe mit Geländer aus gesägten Balustern befinden. Straßenbildprägende Baugruppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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