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Traufständiges Wohnhaus mit hohem, steilem Satteldach. Ungewöhnlich die Kombination von massiver Traufwand und Fachwerkgiebel. Wahrscheinlich wurde 1722 das Fachwerkhaus des 17. Jhs. umgebaut und verputzt. Fenster mit Ohrengewänden, hofseitiger Eingang mit Treppe, profiliertes Türgewände mit Oberlicht ebenfalls in Ohrenform; im Sturz die Inschrift „CW ME W 1722". Im veränderten Fachwerkgefüge sind neben Mannfiguren Reste von Zierformen (Brüstungsrauten) aus der Erbauungszeit erhalten. Mauerabschluss zur Nachbarparzelle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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