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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern Winkel
Um 1900 errichtetes Wohnhaus. Eingeschossiger Backsteinbau auf Bruchsteinsockel mit ausladendem Satteldach über quadratischem Grundriss. Die straßenseitige Giebelfront als Schauseite zeigt eine fünfachsig-symmetrische Gliederung mit Mitteleingang. Durch Formziegel hervorgehobene Fenstergewände mit Stichbogenschluss im Erdgeschoss, im Giebel rundbogige Öffnungen differenzierter Größe. Detailgenauer Erhaltungszustand mit ursprünglichen profilierten Holzfenstern, schmiedeeisernem Hoftor und im Garten zurückliegendem kleinen Schuppen. Städtebauliche Wirkung als Fassung der zur Hauptstraße hin erweiterten Gasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |