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Fachwerkwohnhaus des 17./18. Jhs. Giebelständiger, auf quadratischem Grundriss zweizonig errichteter Bau mit Satteldach. Über massivem Erdgeschoss verputztes Fachwerkobergeschoss. Das Gebäude schafft durch seine in den schmalen Straßenraum ragende Lage eine Torsituation am Übergang von der Rheingaustraße zum Friedensplatz und stellt damit ein wichtiges stadtraumbildendes Element dar. Rückwärtig jüngere Wirtschaftsanbauten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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