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Traufständiges Wohnhaus, entstanden im 17./18. Jh., im 19. Jh. durchgreifend verändert. Als Ladenfront gestaltetes Erdgeschoss mit aufgeputzter Quaderung und flachbogig geschlossenen Öffnungen für Eingang, Schaufenster und Durchfahrt. Obergeschoss schlicht verputzt. Städtebauliche Einbindung durch gleiche Höhen wie Nachbargebäude Nr. 4, so dass trotz unterschiedlicher Fassaden eine gute Ensemblewirkung entsteht. Bestandteil der historischen Platzfassung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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