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Schlichtes, über fünf Achsen langgestrecktes, traufständiges Wohnhaus, errichtet oder durchgreifend umgestaltet im frühen 19. Jh., mit überbauter rechteckiger Hofdurchfahrt. Dachüberstand auf geschnitzten Hölzern. Sonst schmucklos, verputzt, mit geschosstrennendem Brettgesims. Städtebaulicher Wert als Bestandteil der hochwertigen, geschlossenen Baugruppe Friedensplatz 11-17 und zentraler Bestandteil der Platzwand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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