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Schmales giebelständiges Wohnhaus, nach 1900 in Annäherung an den Vorgängerbau errichtet und damit ein Beispiel für die Bestrebungen damaliger Ortsbildpflege. Proportionen und Schieferverkleidung sind dem Nachbargebäude Nr. 15 angepasst, wodurch sich neben der platzrahmenden Funktion eine gute Ensemblewirkung ergibt. Im Erdgeschoss Veränderung vormaliger hochformatiger Tür- und Schaufensteröffnungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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