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Ehemalige Bäckerei, das Backrecht wurde 1713 durch Kurfürst Lothar Franz von Schönborn dem „gemeinen Becker Jakob Schmelzer" erteilt. Die Bäckerei bestand bis in die jüngste Zeit.
Stattlicher Bau auf T-förmigem Grundriss zwischen nordwestlichem Ausgang des Marktes und Rheinstraße. Querbau mit zum Markt orientiertem Giebelhaus über rundbogiger Einfahrt. Die Fenster des Obergeschosses wurden im 19. Jh. vergößert und mit geschmiedeten Brüstungsgittern versehen. Zierfachwerk des 17. Jhs. verputzt, dabei jedoch die geschnitzten Eckpfosten mit Taustab und Voluten sichtbar belassen, ebenso das reich profilierte Rähm. Ähnliche Fachwerkelemente finden sich am nach Norden gerichteten, ebenfalls verputzten Flügel; hier besitzt der hohe, steile, verschieferte Giebel dominante Wirkung. Kleine Firstwalme auf Konsolen wurden schon bei einer früheren Neueindeckung des Daches entfernt. Städtebaulich markanter, durch Fachwerkfreilegung eventuell noch aufzuwertender Bau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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