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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
  • Langgasse 7
Flur: 69
Flurstück: 114/1

Giebelständiges Wohnhaus mit Krüppelwalmdach. An der hier platzartig erweiterten Straße rückt die Traufseite ins Blickfeld. Obergeschoss aus nicht für Sicht konzipiertem, ursprünglich verputztem Fachwerk des späten 18. Jhs., wahrscheinlich auf älteren, massiven Grundmauern errichtet. Diverse Merkmale zeigen die uneinheitliche Entstehung des Hauses.

Als Rest eines reicheren Vorgängerbaues ist ein holzgeschnitztes Eingangsportal in Renaissanceformen an der Giebelseite erhalten, das in Art und Ausführung ohne Vergleich im Rheingau dasteht. Zwei Pilaster tragen ein stark profiliertes, mit Akanthusblättern geschmücktes Gesims, darüber geteiltes Oberlicht, abgeschlossen von verkröpftem Gesims mit Karnies und Eierstab; beidseitig die Bauinschrift 1609. Die nachträglich ergänzte, asymmetrisch geteilte zweiflügelige Tür mit biedermeierlichem Dekor aus dem frühen 19. Jh. zeigt ebenfalls gute handwerkliche und künstlerische Qualität.Innen weiträumiger Flur und Holztreppe mit Geländer aus gesägten Balustern; darunter Eingang zum Gewölbekeller. In einer Nische befand sich ein Bild der hl. Anna (jetzt im Lorcher Kunst- und Heimatmuseum). In dem sonst schlicht wirkenden Gebäude stellt das Portal das sichtbare Relikt einer durch Wohlstand geprägten früheren Epoche des Fleckens Lorch dar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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