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Kleines, traufständiges Fachwerkwohnhaus des 17. oder 18. Jhs., ganz verputzt. Satteldach mit kleiner alter Gaube. Das Obergeschoss deutlich vorkragend, Fensteröffnungen vielleicht noch unverändert, Fachwerk möglicherweise weitgehend intakt (nach Freilegung genauere Datierung möglich). Zwar bescheiden dimensioniert und ohne künstlerischen Anspruch, zeigt das Gebäude durch seine Lage die damalige Ausdehnung des alten Ortskernes an der Langgasse
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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