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Eckhaus an der Rheingaustraße, gegenüber dem Rathaus. Verputztes Wohnhaus aus der 1. Hälfte des 19. Jhs. mit Walmdach. Schlichte Gliederung durch regelmäßige Fensterachsen, Gurtgesims und Eckpilaster, Eingang zum Rathausplatz orientiert. Städtebauliche Bedeutung als Raumfassung für den Rathausplatz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |