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Im Hof hinter Nr. 9 zurückliegendes Wohnhaus. Die südliche Schmalseite ragt als massiver Schildgiebel über einen modernen Zwischenbau zu Nr. 9 hinaus. Verputzt, Satteldach mit moderner Schleppgaube. Nach Inv. 1965 „Erdgeschoß und die beiden Schildgiebelwände massiv, Obergeschoß aus schlichtem Fachwerk. Im Scheitel des Kellereingangs Jahreszahl 1715. Im Flur zwei Pilaster in Hermenform, Holz, qualitätvoll. Reiche Stuckdecke mit Masken. Über den Türen Supraporten aus Stuck."
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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