Schwarzgasse 11
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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Winkel
  • Schwarzgasse 11
Flur: 21
Flurstück: 11/2

Im Hof hinter Nr. 9 zurückliegendes Wohnhaus. Die südliche Schmalseite ragt als massiver Schildgiebel über einen modernen Zwischenbau zu Nr. 9 hinaus. Verputzt, Satteldach mit moderner Schleppgaube. Nach Inv. 1965 „Erdgeschoß und die beiden Schildgiebelwände massiv, Obergeschoß aus schlichtem Fachwerk. Im Scheitel des Kellereingangs Jahreszahl 1715. Im Flur zwei Pilaster in Hermenform, Holz, qualitätvoll. Reiche Stuckdecke mit Masken. Über den Türen Supraporten aus Stuck."


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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