Am Kreuz 5
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Vogelsbergkreis
Alsfeld
  • Am Kreuz 5
Fachwerkwohnhaus
Flur: 1
Flurstück: 18

Das giebelständig zur Straße orientierte Fachwerkwohnhaus stammt aus der Mitte des 17. Jh.; die in der Inschrift aufgebrachte Jahreszahl von 1623 stammt nicht aus der Bauzeit. Besonders markant sind die Schmuckformen des Hauses, dessen Fachwerkkonstruktion ohne Gerüstfiguren auskommt. Die Eckständer werden von besonders reichem Flachschnitzdekor wie Rundstäben und Schuppenfriesen besetzt. An der einsichtigen Traufseite des Gebäudes ist eine Alsfelder Strebe am Eckständer sichtbar. Inschrift: WER WILL BAUEN AUF SICHEREN STRASSEN DER MUSST VON JETERMAN DATTELEN LASSEN KEIN MENSCH IST AUS DISSER WELDT DER KAN BAUEN WIES IEDTREM GEFELT.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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