Rathausstraße 15
Rathausstraße 15
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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Mittelheim
  • Rathausstraße 15
Helenenhof
Flur: 9
Flurstück: 90/2

Der Frankfurter Weinhändler Georg Friedrich Lind erwarb um 1720 in Mittelheim ein kleines Weingut und erbaute sein neues Landhaus „mit einem Keller für 50 Stück Wein". Nach dem Tod seines Enkels Georg Friedrich Lindt ging es auf dessen Schwiegersohn Franz Jospeh Böhmer über. Seit den 1920er Jahren ist der Landsitz als Helenenhof bekannt.

Rechtwinklige Anlage von zwei Flügeln aus massivem Mauerwerk. Eingeschossiger Hauptflügel mit Mansarddach und Gaubenreihe, zweigeschossiger Westflügel mit Walmdach, Dächer verschiefert. Im Innern des Hauptflügels Sälchen mit Wandvertäfelung, im Flur Holztreppe mit geschnitzten Balustern. Im Westflügel weiträumiges Treppenhaus, Holztreppe mit ausgesägtem Geländer. Reste eines großen Bades mit steinerner Wanne wurden 1960 gefunden. Veränderungen vom Anfang des 19. Jhs. (nach Inv. 1965) und aus neuerer Zeit. Die profilierten Sandsteingewände in Ohrenform wurden teilweise überputzt und unkenntlich gemacht. Nördlich anschließendes, eingeschossiges Wirtschaftsgebäude des 18. Jhs. mit rundbogiger Einfahrt; die Hoffläche von einer Mauer umgeben. Beispiel eines barocken Rheingauer Landsitzes, wie er im 18. Jh. bei vermögenden städtischen Bürgerfamilien beliebt wurde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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