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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Mittelheim
  • Rathausstraße 12
  • Rheinweg
Sog. Burghaus
Flur: 9, 10
Flurstück: 91/3, 1/15

Nach älteren, nicht eindeutig belegten Berichten soll eine (Turm)Burg östlich der ehemalige Klosterkirche St. Ägidius im dortigen großen Gartengelände gelegen haben; letzte Mauerreste wurden 1870 abgebrochen. Vielleicht handelte es sich um den befestigten Wohnsitz einer Ministerialenfamilie (Wulverich von Winkel? Erbauer der ersten Kirche und Stifter des Ägidienklosters). Das sog. Burghaus gehörte im 15. Jh. der Familie Fürstenberg/Zum Jungen, die es möglicherweise in der 1. Hälfte des 15. Jhs. erbaute (ein Wandschrank mit Jahreszahl 1435 wird in älteren Beschreibungen genannt). Um 1600 Besitz des Henrich Koch aus Frankfurt, im 17. Jh. zeitweilig der Familie Greiffenclau zu Vollrads gehörig. Vor 1814 Wohnsitz der letzten Äbtissin von Gottesthal, Franzisca Dietz.

Über rechteckigem Grundriss massives Erdgeschoss und Obergeschoss aus verputztem Fachwerk. Veränderungen im 18. Jh., Brand 1929. Bei einer Wiederherstellung wurde das vorherige Steildach durch ein flacheres Dach ersetzt und das Innere umgestaltet. In einem hofseitig quadratisch vorspringendem Erker soll sich eine kleine Kapelle mit Kreuzrippengewölbe befinden; dort im Schlussstein Allianzwappen der Familien Zum Jungen/Fürstenberg.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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