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Ab 1906 wurden durch den Verschönerungs- und Verkehrsverein Maßnahmen zur Gestaltung des Rheinufers initiiert. Es wurden zahlreiche Bäume gesetzt, ein bestehender kleiner Hügel zu einer Terrasse ausgebaut und 1911 darauf der Pavillon errichtet. Der Standort liegt am Ende der Weinheimer Straße, jetzt auf einem schmalen, zwischen Rheinweg und der später ausgebauten B 42 verbliebenen Grünstreifen. Pavillon aus sechs gebälktragenden Säulen, darauf ein konkav geschwungenes, einmal gestuftes, verschiefertes Zeltdach mit Kugelaufsatz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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