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Langgestrecktes, traufständiges Wohnhaus aus der 1. Hälfte des 16. Jhs. (1512, 1518, 1555 d) innerhalb der geschlossenen Zeile. Massives Erdgeschoss mit Hofdurchfahrt, darüber straßenseitig deutlich vorkragendes, verputztes Fachwerkobergeschoss mit veränderter Fensterstellung. Zur Hofseite hin ein angebauter jüngerer Flügel des 17. Jhs. mit Fachwerkgiebel, hier Sichtfachwerk mit Zierformen. Darunter erdgeschossig ein vorgesetzter Kellereingang des 19. Jhs. Das Haus ist wichtiger Bestandteil der spätmittelalterlichen Baugruppe in der Rheingaustraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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