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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Hallgarten
  • Pfarrgasse 1
Kath. Pfarrhof
Flur: 8
Flurstück: 77

Der Kauf des Hofes und die Neuerrichtung des Wohnhauses durch den Holzschnitzer Martin Hell, Schöpfer des Chor- und Herrschaftsgestühls in der Pfarrkirche, gehen auf das Jahr 1730 zurück. 1776 erwarb das Mainzer St. Viktorstift vom freiherrlich greiffenclauischen Amtmann Ludwig Wilhelm das damals an das freie Feld angrenzende Haus samt Hof, Stallung und Garten als Ersatz für das alte, baufällige Pfarrhaus an der Ecke Hallgartener Platz/Niederwaldstraße und nutzte es gleichzeitig als Zehnthof.

Auf massivem Erdgeschoss Fachwerkobergeschoss mit ungewöhnlich breiter Giebelfront und verschiefertem Krüppelwalmdach. Der geschnitzte Eckpfosten mit männlicher Halbfigur und Maske ist möglicherweise ein wiederverwendeter Bauteil des Vorgängergebäudes. Die individuellen Brüstungsfüllungen mit Vasen, Blumen und Büttenträger lassen in ihrer Blattornamentik den Zusammenhang mit der Schnitzkunst des Meisters Hell in der Kirche (1726) erahnen. Türgewände in Ohrenform, im Sturz Inschrift: „CASPER 1730 STOLL / MARTIN HELL". Eingeschossiges massives Nebengebäude mit verschiefertem Walmdach und Rundbogentor sowie rundbogigem Kellereingang in Sandsteingewände; Gewölbekeller.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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