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Verputztes Wohnhaus einer Winkelhofreite an der Ecke der hier abknickenden Taunusstraße (ehemals Querstraße). Über massivem Erdgeschoss hofseitig weit vorkragendes Obergeschoss. Hier sind möglicherweise unter Putz noch bauzeitliche Fachwerkreste (vielleicht 16. Jh.) erhalten. Aus dieser Zeit vermutlich auch die im Inneren erhaltene einfache Spindeltreppe. Hoher spitzer Giebel mit bereits zu Beginn des 18. Jhs. (1716, 1719 d) weitgehend erneuerter sowie in jüngerer Zeit unter Wegfall der meisten Gliederungselemente (Fensterteilung, Läden, Brettgesims) modernisierten Fassade. Auch ein früher zugehöriges Hoftor mit gerader Verdachung ist nicht erhalten. Städtebauliche Bedeutung als prägnante Fassung der platzartigen Situation.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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