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Traufständig an Nr. 1 anschließendes Wohngebäude. Fachwerkobergeschoss auf massivem Erdgeschoss mit Sandsteinfenstergewänden. Nach einem in der Fensterbrüstung angebrachten Holzfragment mit geschnitztem Hauswappen und inschriftlichem Datum 1690 erbaut; partiell verändert. Regelmäßige, geradlinige Mannfiguren mit davon abgesetzten Kopfstreben, Flechtraute als weitere Brüstungszier; geschnitzte Knaggen. Hofseitig ein rundbogiger Kellereingang mit (teilweise neuer) Inschrift „1690 CASPAR STOLL 1984". Rückwärtig in den Hof ragender Anbau; der Hof wird durch eine Mauer zur Straße hin abgeschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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