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Dreigeschossiges, traufständig orientiertes Fachwerkwohnhaus aus dem Jahr 1766 mit einer klaren, zeitgenössischen Fachwerkkonstruktion, die von einfach verriegelten Mannfiguren an den Eckständern versteift wird. Dazwischen findet sich eine friesartige Aneinanderreihung einfacher Fußstreben. Der Geschoßüberstand des Hauses ist mäßig ausgebildet. Auffallend ist, daß die Balkenköpfe durch ein angepaßtes Profil in den Geschoßüberstandsquerschnitt einbezogen wurden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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