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Über einer Ecksituation befindliches Fachwerkwohnhaus, das jenseits des Chores der Walpurgiskirche einen deutlichen städtebaulichen Akzent setzt. Das ursprünglich als Hallenhaus konzipierte Gebäude verfügt im Erdgeschoß über keine nennenswerte Fachwerkkonstruktion, im Obergeschoß finden sich Stockwerkstreben mit einfacher Verriegelung. Als eines der ältesten Häuser in der Nähe der Kirche ist das Gebäude aus der Mitte des 16. Jh. aus geschichtlichen und städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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