Hallgartener Platz nach Süden
Zangerstraße
Hallgarten von Süden
Zangerstraße nach Nordwesten
Taunusstraße nach Süden
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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Hallgarten
  • Gesamtanlage
Alter Ortskern Hallgarten

Alter Ortskern, einschließlich:

An der Hochstätt 1, 2

Hallgartener Platz

Hattenheimer Straße 2-8 (Westseite)

Niederwaldstraße 1-8

Pfarrgasse

Schrötergasse

Taunusstraße 1-11

Zangerstraße 1-31 (Westseite) und 2-34 (Ostseite)

Die Gesamtanlage erstreckt sich über die älteren Teile des in seiner Umgrenzung nicht klar abgesetzten Ortskerns, desse Zentrum vom Hallgartener Platz und der unteren Zangerstraße gebildet wird. In diesem Bereich findet sich, neben der Kirche mittelalterlichen Ursprungs, die bis ins frühe 16. Jh. zurückreichende ältere Bausubstanz des Ortes.

Wie in den Rheingauorten üblich, überwiegt bei den älteren Bauten die Giebelstellung, während die Häuser des 18. Jhs. bevorzugt in Traufstellung errichtet wurden. Diese setzt sich in den Straßenzügen des 19. und frühen 20. Jhs. fort. Insgesamt ist die Bebauung dicht, der Straßenraum geschlossen.

Die Beschreibung von 1965 als „typisches Winzerdorf in seiner zusammenhängenden, dichten Bebauung. Die Häuser durchweg zweigeschossig mit massivem Erdgeschoß und verputztem bzw. verschiefertem Fachwerkobergeschoß" kann heute noch in Bezug auf die Baustruktur gelten; weniger zutreffend dagegen ist sie mittlerweile für das Straßenbild aufgrund unterschiedlicher Fassadenbehandlungen und dem zunehmenden Einsatz neuer Materialien.

Die Grundrissstruktur wird gekennzeichnet durch die zentrale Verkehrsachse der Zanger Straße (Vordergasse) mit ihren nach Süden und Norden gerichteten Verzweigungen. Am unteren und oberen Ende weitet sich die enge Durchgangsstraße dort zu Plätzen auf, wo sich mehrere Straßen und Wege schneiden, so am Hallgartener Platz (Fronplatz). An der ebenfalls platzartigen Abzweigung der Taunusstraße (Hintergasse) liegen Pfarrkirche und Rathaus, in deren näherem Umfeld die wichtigsten Einzelbauten (siehe Kulturdenkmäler). Größere Gutshöfe siedelten sich in bevorzugter Lage am südöstlichen Ortsrand im Bereich Niederwaldstraße und der früheren Böhmergasse (Hallgartener Platz) an, wo sie, zusammen mit den großvolumigen Bauten der Winzergenossenschaften, die landschaftswirksame Ortsansicht zur Rheinniederung hin bilden. Die Hattenheimer Straße zeigt beispielhaft die einheitliche Bebauung um 1900 als Charakteristikum des „Genossenschaftsdorfes".


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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