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Kleinformatiges Fachwerkwohnhaus in Ständerbauweise im Erdgeschoß und erstem Obergeschoß, darüber deutlich auskragender Rähmaufsatz. Die älteste Bausubstanz des Gebäudes datiert aus dem Beginn des 16. Jh. Fachwerkfiguren sind nicht ausgebildet. Die verwendeten Hölzer verfügen über kräftige Querschnitte. Das städtebaulich markante Doppelhaus ist aufgrund seiner Lage in einer Staffel kleinmaßstäblicher Bebauung und aufgrund seines Alters Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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