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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
Lorchhausen
  • Gesamtanlage
Ortskern Lorchhausen

Kauber Straße 1-17

Lorcher Straße 1-14

Oberflecken 1-13 (Nordseite), 2-27 (Südseite)

Rheinallee 1-17

Nachdem der alte Bestand an Häusern infolge von Bränden fast gänzlich untergegangen war, setzte nach dem Bahnbau in der zweiten Hälfte des 19. Jhs. eine Neubebauung auf den verbliebenen schmalen Siedlungsstreifen ein. Dagegen blieb im Retzbachtal die gedrängte, mittelalterliche Parzellenstruktur bestehen, ebenso deren Einbettung in die Topographie unterhalb der steilen Bergkante, auf der zwei Turmreste den Verlauf der einstigen Mauer anzeigen.

Kauber Straße 1-12: Die um 1900 unmittelbar hinter dem Bahndamm entstandene Bebauung an der Kauber Straße zeigt eine regelmäßige Parzellierung und nur gering variierte Haustypen. Geschlossene Zeile von dreigeschossigen Wohnhäusern (nur an der Ecke zweigeschossig) mit einer rückwärtigen Reihe von Nebengebäuden. Aus Backstein über Bruchsteinsockel errichtete schlichte Bauten, bis auf einfache Zierbänder und Traufgesimse schmucklose, flächige Fassaden von drei bis vier Achsen, Fenster von einheitlichem Format. Die Hausmitte jeweils betont durch ein kleines Zwerchhaus. Die homogene Erscheinung der Ziegelfassaden mit Sandsteingewänden wurde erst in jüngerer Zeit durch nachträglichen Verputz verändert. Dennoch ungeschmälerte städtebauliche Wirkung als klarer Ortsrand und Rheinfront, unterstrichen durch die vorgelagerte Gartenzone mit schmalen, langgestreckten Hausgartenparzellen. Durchlässe im Bahndamm stellen die Verbindung zur Kauber Straße her.

Lorcher Straße: Die schlichte, zweigeschossig-traufständige Bebauung des späten 19. Jhs., mit verputzten oder backsteinsichtigen, drei- bis fünfachsigen Fassaden von einheitlichem Typus ergibt ein ruhiges, geschlossenes Straßenbild.

Oberflecken: im Talgrund ansteigende Straße mit kleinteiliger, geschlossener Bebauung.

Rheinallee 5-18: Seit dem 19. Jh. auf den Resten der Ortsmauer neu aufgerichtete Bebauung. Als geschlossene Zeile zeichnet sie den Verlauf der Befestigung nach und bildet den rheinseitigen Ortsrand. Traufständige, zwei- bis dreigeschossigeBebauung wie Kauber Straße 1-12, jedoch modern verändert durch Balkons und sonstige Vorbauten. Einige um 1900 entstandene Häuser mit historistischen Einzelformen sind nicht in ursprünglicher Form erhalten. Die diesem Abschnitt vorgelagerte schmale Gartenzone wird durch einzelne moderne Fertiggaragen gestört; eine Freihaltung von Bebauung wäre hier wünschenswert.

Rheinallee (Rheinuferstraße) 1-4: Um 1900 außerhalb des alten Ortskernes anstelle von Gärten entstandene geschlossene Häuserzeile, dominiert durch das ehemalige Gasthaus Rheingold (siehe Kulturdenkmäler). Die übrigen Gebäude zeigen Veränderungen. Wichtiger Bestandteil der Rheinansicht.

Talstraße: Die gedrängte, im 19. Jh. auf alten Parzellenstrukturen errichtete Bebauung im Bachtal unterhalb eines Steilhanges vermittelt auch ohne bemerkenswerte historische Fassaden einen Eindruck von der Kleinteiligkeit des früheren Winzerdorfes. Eine geschlossene Wirkung der Dachlandschaft bietet sich dem Blick von oben dar.

Rahmen des Ortsbildes sind die steil ansteigenden, von Felsen durchsetzten Hänge direkt hinter der Talbebauung. Auch hinter der Pfarrkirche bildet eine Felswand den Abschluss der Kirchenterrasse. Der in Karten verzeichnete Mauerzug der Ortsbefestigung zwischen den nordöstlich der Kirche gelegenen Turmresten ist im überwucherten, steil abfallenden Gelände zwar optisch kaum erkennbar, die Situation jedoch ungestört.

Der Ortskern Lorchhausen dokumentiert den Strukturwandel einer Winzersiedlung mittelalterlichen Ursprungs zur Arbeiterwohngemeinde nach dem Einfluss der mit dem Bahnbau verbundenen Industrialisierung, die den Einwohnern die Arbeit an weit entfernten Orten ermöglichte. Damit nahm es eine andere Entwicklung als zahlreiche vom Tourismus vereinnahmte, benachbarte Rheinorte. Gesamtanlage aus sozial- und kulturgeschichtlichen Gründen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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