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Die Grundsteinlegung für das ehemalige Rat- und Schulhaus fand 1823, die Einweihung 1824 statt. Vogels Rheinpanorama von 1833 zeigt das Haus als letztes Gebäude am westlichen Ortsrand. Traufständiger, zweigeschossiger Bau mit flachgeneigtem, verschiefertem Walmdach. Symmetrischer Baukörper mit leicht vorgezogenem, durch einen Dreiecksgiebel über der Traufe betonten Mittelrisalit. Über den beiden mittleren Öffnungen (eine davon vermauert) des Erdgeschosses gerade, profilierte Verdachungen. Wände verputzt, an der Schmalseite teilweise verschiefert. Die schlichte, klassizistische Erscheinung der einst symmetrischen Fassade wurde gestört durch ein modernes Garagentor der Feuerwehr und weitere Eingriffe. Letzter Rest der älteren Bebauung von Lorchhausen, von besonderem ortsgeschichtlichem Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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