Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Wohn- und Geschäftshaus von 1897 (Bauinschrift). Der spitzwinklige Eckbau hebt sich aus der umgebenden geschlossenen Bebauung aufgrund seiner zentralen Lage und seiner aufwendigeren historistischen Bauzier hervor. Blendziegelfassade mit variierten Fensterformen in profilierten Sandsteingewänden, Eckbetonung durch Eingang zum Ladengeschäft mit Treppe (modern ersetzt), darüber Nische mit Muttergottesfigur und Balkon mit geschwungenem gusseisernem Geländer. Unterschiedliche Fassaden zum Oberlecken und zur Lorcher Straße. Über den beiden Schaufenstern Sgraffiti-Ornamente. Zahlreiche handwerkliche Details sind erhalten. Städtebaulich prägender Bestandteil der Ortsmitte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |