Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Als Gasthaus Zum Rebstock erbaut 1877, seit 1903 Sitz des 1897 gegründeten, bis 1976 bestehenden örtlichen Winzervereins Lorchausen; um 1920 umbenannt in Winzerhaus. Über leicht verschobenem Rechteckgrundriss erhebt sich der blockhafte, verputzte Kubus mit verschiefertem Walmdach und fünfachsiger Schaufassade mit Blendrahmengliederung gegenüber der Straßeneinmündung Am Rebhang. Von der ehemals wohl etwas reicheren Bauzier haben sich die geraden Verdachungen der Obergeschossfenster und das stark betonte Konsol-Traufgesims aus Backstein erhalten. Im Obergeschoss noch originale Fenster mit profilierter Teilung. Neue Schleppgaube; seitlich alte Ladegaube. Im Obergeschoss befand sich ein Saal. Das zugehörige Kelterhaus und ein 1906 erbauter Felsenkeller gehören noch der Gebietswinzergenossenschaft Rheingau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |