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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
Lorchhausen
  • Rheinallee 1
Gasthaus Rheingold
Flur: 15
Flurstück: 15/2

Das 1906 erbaute Gasthaus bildet den westlichen Endpunkt einer kurzen Gebäudezeile, die zwischen Bahnlinie und Rheinuferstraße von der zusammenhängenden Ortsbebauung abgesetzt wurde. Die Standortwahl reagierte vermutlich auf den damals anwachsenden Durchreiseverkehr auf der Rheinuferchaussee. Das historistische Gebäude mit hohem Schieferdach erhält seine malerische Wirkung durch die kleinteilige Vielfalt seiner Dachausbauten; hier stehen ein massiver Treppengiebel, eine Fachwerkgaube und ein verschieferter Zwerchhausgiebel nebeneinander. Der Erdgeschossbereich wird durch einen augenscheinlich nachträglich vorgesetzten, massiv wirkenden Terrassenvorbau mit Bogenöffnungen teilweise verdeckt. Jedoch bleibt die Fernwirkung der drei unterschiedlich gestalteten Giebel in der Rheinfront des Ortes erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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