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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
Lorchhausen
  • Rheinallee 7
Kath. Pfarrhaus
Flur: 15
Flurstück: 76/5

Nach Abbruch des alten Pfarrhauses anlässlich des Bahnbaues und Brand eines Neubaues von 1861 wurde das Pfarrhaus 1888 neu errichtet. Backsteinbau in schlichten neugotischen Formen über rechteckigem Grundriss. Die beidseitigen, durch Ecklisenen eingefassten Schildgiebel mit abgetreppten, betonten First- und Traufaufsätzen wiederholen sich formal am Mittelzwerchhaus der Rheinseite. Horizontale Fassadengliederung durch Gurtgesimse, die sich, wie die rechteckigen Fenstergewände, durch das Material Sandstein von der unverputzten Wand abheben. Auffälligster Schmuck des Gebäudes ist ein gekuppeltes Maßwerkfenster im Zwerchhausgiebel. Das Pfarrhaus ist Bestandteil der geschlossenen Bauzeile über der ehemaligen Ortsmauer an der Rheinfront und bildet den städtebaulich markanten Mittelpunkt der Rheinuferbebauung. Hinter dem Wohnhaus eine zugehörige kleine Remise aus dem gleichen Material.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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