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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Winkel
  • Gutenberg
St. Bartholomäus-Kapelle, sog. Metzgerkapelle
Flur: 57
Flurstück: 34

1140 wird die Schenkung eines Hofes zu Winkel mit zugehöriger Kapelle an das Kloster Johannisberg durch den Erzbischof bestätigt; er bleibt in Besitz des Klosters bis zu dessen Auflösung 1563. 1606 wird die Kapelle mit zugehörigen Gebäuden dem Jesuitenkollegium in Mainz übergeben. Ein mehrfach genanntes, dabei bestehenden Siechenhaus ist nicht eindeutig belegt. Nach Auflösung des Ordens wird 1774 der Abbruch der Kapelle verfügt und das Hofgut vom Mainzer Seminar aufgekauft, in dessen Besitz es bis 1802 bleibt.

Eine Erinnerung an die Stätte bzw. den danach Bartholomä genannten Winkeler Ortsteil bildet die St. Bartholomäus- oder Metzgerkapelle, eine Stiftung des Ehepaares Claudius Wahl und Johanna Stoll, beide aus Metzgerfamilien stammend.

Standort am Weinberg Jesuitengarten südlich der Hauptstraße, am alten Weg nach Geisenheim. Die ehemals freie Lage wurde in jüngerer Zeit durch Bebauung eingeengt und damit der kleinen, jedoch in ihrer altertümlichen Wirkung reizvollen Kapelle viel von ihrer Wirkung genommen. Verputzter Bruchsteinbau auf rechteckigem Grundriss mit verschiefertem Satteldach zwischen zwei Schildgiebeln. Zum tiefer gelegenen Eingang führen einige Stufen. Rundbogige Öffnung in profiliertem Gewände, im Scheitel Jahreszahl 1665. Der als Konsole ausgebildete Scheitelstein mit Wappenschilden, die Hauswappen zweier Metzger zeigen, dient gleichzeitig als Sockel für ein Kreuz. Im Schnittpunkt der Kreuzarme reliefierte Dornenkrone. Der durch ein Eisengitter abgeschlossene rechteckige Innenraum mit gratigem Kreuzgewölbe, der Boden mit ornamentierten Tonfliesen belegt. An der Rückwand Muschelnische mit Umschrift; darin Vesperbild aus Sandstein, 17. Jh. In der Nische des Altars Leichnam Christi, ebenfalls 17. Jh. Seitlich angebrachter geschnitzter Christuskopf aus Holz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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