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An der westlichen Platzseite erhebt sich ein Fachwerkwohnhaus, dessen Längenausdehnung sich tief in die Parzelle erstreckt. Die Bausubstanz, deren Kern vermutlich in das 17. Jh. reicht, ist häufig umgebaut worden. An der platzseitigen Fassade findet sich ein einfacher Fachwerkverband, der von Stockwerkstreben verfestigt wird. Das Haus ist aus städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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