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Standort des Weingutes auf dem Gelände des ehemaligen Stabloer Hofes. Wohnhaus des frühen 19. Jhs. mit massivem Erdgeschoss, überbauter, rechteckiger Hofdurchfahrt und aus Fachwerk errichtetem Obergeschoss. Fassade einheitlich verputzt, mit geschosstrennendem Brettgesims. Der traufständige Bau mit Satteldach erstreckt sich über vier Achsen und schließt die zugehörige Hofreite zur Straße hin ab. Als Bestandteil der geschlossenen Zeile straßenraumbildende Wirkung. Schlichter, wohlerhaltener Rheingauer Haustyp.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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