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Giebelständiges Fachwerkhaus, durch Verputz und Fensteraustausch teilweise unkenntlich, jedoch durch seinen in den engen Straßenraum ragenden, flach rechteckig vorspringenden Erker auffallend. Dieser weist auf eine Entstehungszeit im späten 17. Jh. hin. Das entsprechende dekorative Fachwerk dürfte in großen Teilen erhalten sein. Das Gebäude ist sowohl ein wichtiger Bestandteil des Straßenbildes der Burgstraße als auch städtebaulich bedeutsam als Begrenzung des kleinen Verbindungsgässchens zum Kirchhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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