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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Oestrich
  • Burgstraße 5
Die Burg, ehem. Hof des Domkapitels (EBS)
Flur: 14
Flurstück: 135/16

Ein Mainzer Domanialhof im Bereich der Burggasse ging vermutlich gegen Ende des 14. Jhs. in den Besitz der Mainzer Familie zum Jungen über; Freile zum Jungen (*1399) soll hier eine Turmburg erbaut haben. Den Wiederaufbau nach der Mainzer Stiftsfehde veranlasste 1462 Peter zum Jungen.1487 Verkauf aus dem Nachlass des Mainzer Domherrn Richard von Oberstein an das Mainzer Domkapitel, 1498 an Adolf von Bicken; 1524 Verleihung durch das Domkapitel an Philipp von Stockheim, 1570 Kauf des Präsenzhofes zu Oestrich durch Erzbischof Daniel Brendel von Homburg. Im 30jährigen Krieg zerstört, wurde die sog. Burg um 1730 in barocker Form wieder aufgebaut. Nach der Säkularisation kam 1805 ein „Wohnhaus nebst Kapelle, einem größeren und kleineren Keller, einem Kelterhaus samt den Keltern, Stallungen und geräumigem Hof, sowie drei mit Mauern eingefaßte Weinbergsgärten" zum Verkauf.

Es folgte der Umbau zum Sommersitz durch den neuen Besitzer, Kaufmann Georg Wittekind aus Amsterdam; dabei Umwandlung der ehemaligen Kapelle in einen Wohnraum. Nach 1862 teilweise Umgestaltung des Weinbergs zu Gartenanlagen. 1871 Übernahme des Hofes und Weingutes durch Wilhelm Rasch, einem Pionier der Rheingauer Rebzüchtung. 1913-17 Veräußerung an die seit Ende des 19. Jhs. benachbarte chemische Fabrik Koepp, um 1980 Übergang an die European Business School, in den 1990er Jahren Planierung des zugehörigen Weingartens und Überbauung mit einer Wohnanlage.

Stattliches, massives Herrenhaus mit hohem Mansarddach und rechteckigen Fernsteröffnungen. Hofseitig rechteckiger Treppenturm mit flacher Haube, daneben Kellerhals. Die Schauseite nach dem Rhein wurde im 19. Jh. verändert durch den Anbau eines gusseisernen Balkons mit Ornamentschmuck, zwei Mittelachsen wurden als flacher, abgestufter Blendgiebel über die Traufe hochgezogen und von Putto gekrönt. Im Innern nur der Keller noch ursprünglich; vier Joche aus gratigen Kreuzgewölben auf gedrungener Mittelsäule. Parallel dazu, durch einen Hof getrennt, schlichter, langgestreckter zweigeschossiger Torbau, ehemals Wirtschaftsräume enthaltend. Daran anschließend ein höheres, 2 1/2geschossiges, schlichtes Wohngebäude mit Walmdach, aus dem Anfang des 19. Jh. stammend.

Gestörtes Umfeld (Parkplatz, Anbauten), bedingt durch die gegenwärtige Nutzung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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