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In unmittelbarer Nähe zur Stadtmauer wurde in den 60er Jahren des 19. Jh. das Amtsgericht erbaut. Es handelt sich um den siebenachsigen Baukörper, dessen gelagerte Fassade heute noch städtebaulich wirksam seine Umgebung prägt. Links angeschlossen folgt ein jüngerer Anbau, der ebenso wie die im Hof befindliche Remise aus dem Jahr 1904 datiert. Wie Befunde der ursprünglichen Bausubstanz zeigen, waren beide Gebäude ehemals verputzt. Als Kulturdenkmal wird auch die abschließende Gartenmauer und das jenseits davon befindliche Transformatorenhaus bezeichnet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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